Europa im Überblick: wo was gilt
Elf Länder, elf Rechtslagen. Ein nüchterner Überblick für Reisende, Stand Herbst 2026, mit einer Regel, die überall gilt: Cannabis gehört nicht ins Reisegepäck.
Wer innerhalb Europas reist, überquert Grenzen oft, ohne es zu merken. Beim Thema Cannabis sind diese Grenzen jedoch deutlich spürbar. Deutschland hat den Besitz für Erwachsene 2024 teilweise erlaubt, Tschechien hat 2026 nachgezogen, die Niederlande tolerieren seit Jahrzehnten, Österreich und Frankreich verbieten. Zwischen diesen Polen liegen viele Zwischenstufen.
Dieser Guide beschreibt die Lage in elf Ländern, jeweils mit einer Einordnung und einem Satz zum Grenzübertritt. Er ersetzt keine Prüfung vor der Reise, denn Gesetze ändern sich. Für Deutschland finden Sie die vollständige Übersicht mit allen Quellen im Atlas unter Deutschland. Eigene Atlas-Einträge gibt es außerdem für Österreich, die Schweiz und die Niederlande.
Die Regel, die überall gilt
Bevor es um einzelne Länder geht, eine Regel vorweg: Cannabis über eine Staatsgrenze mitzunehmen, ist in Europa in aller Regel verboten. Das deutsche Konsumcannabisgesetz untersagt ausdrücklich, Cannabis einzuführen, auszuführen oder durch Deutschland durchzuführen (§ 2 Abs. 1 KCanG). Das gilt auch zwischen zwei Ländern, die den Besitz selbst erlauben oder tolerieren. Die offenen Grenzen des Schengen-Raums ändern daran nichts; sie bedeuten nur, dass nicht regelmäßig kontrolliert wird.
Hinzu kommt ein zweiter Grundsatz: Vor Ort gilt das Recht des Ortes. Wer in Wien, Zürich oder Mailand ankommt, unterliegt dem dortigen Recht, unabhängig davon, was zu Hause erlaubt ist.
Für ärztlich verordnetes Cannabis gibt es einen geregelten Weg. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verweist für Reisen auf eine beglaubigte Reisebescheinigung und betont, dass viele Schengen-Staaten medizinisches Cannabis weiterhin als Betäubungsmittel behandeln. Maßgeblich bleibt das Recht des Ziellandes.
Deutschland: teilreguliert
Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm unterwegs und 50 Gramm zu Hause besitzen, bis zu drei Pflanzen selbst anbauen und Mitglied einer nicht gewerblichen Anbauvereinigung werden. Diese steht nur Menschen offen, die seit mindestens sechs Monaten in Deutschland wohnen. Handel und Versand bleiben verboten, der Konsum ist an Orte und Uhrzeiten gebunden. Im Straßenverkehr gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum.
Grenze: Ein- und Ausfuhr sind verboten, in beide Richtungen und unabhängig vom Nachbarland. Die Einzelheiten erklärt der Guide Was in Deutschland heute wirklich gilt.
Österreich: verboten
Österreich behandelt Cannabis als Suchtgift. Erwerb und Besitz sind nach § 27 Suchtmittelgesetz strafbar, geschieht die Tat ausschließlich zum persönlichen Gebrauch, mit einem reduzierten Strafrahmen von bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Für diese Fälle sieht § 35 SMG vor, dass die Staatsanwaltschaft unter Bestimmung einer Probezeit von einem bis zu zwei Jahren vorläufig von der Verfolgung zurücktritt; gesundheitsbezogene Maßnahmen können hinzukommen. Medizinisch verschreibbar sind nach Angaben der ARGE CANNA Dronabinol und bestimmte Fertigarzneimittel, getrocknete Blüten dagegen nicht.
Grenze: § 27 SMG nennt Einfuhr und Ausfuhr ausdrücklich als strafbare Handlungen. Die Autobahn von München nach Salzburg ist keine rechtliche Grauzone.
Schweiz: verboten, mit Ausnahmen
In der Schweiz fällt Cannabis mit einem THC-Gehalt ab 1 Prozent unter das Betäubungsmittelgesetz. Der Freizeitkonsum ist grundsätzlich verboten. Laut Bundesamt für Gesundheit wird der Besitz von bis zu 10 Gramm zum Eigenkonsum jedoch nicht bestraft; für den Konsum sieht das Recht bei Erwachsenen eine Ordnungsbuße von 100 Franken vor. Seit 2021 sind wissenschaftliche Pilotversuche mit einer kontrollierten Abgabe erlaubt. Seit August 2022 können Ärztinnen und Ärzte Cannabisarzneimittel ohne Bewilligung des BAG verschreiben. Ein Gesetz zur Regulierung (Cannabisproduktegesetz) wird im Parlament vorbereitet; die zuständige Kommission hat den Entwurf im Mai 2026 zur Überarbeitung an eine Subkommission zurückgegeben. Im Straßenverkehr gilt ab 1,5 Mikrogramm THC pro Liter Blut eine schwere Widerhandlung.
Grenze: Die Schweiz gehört zum Schengen-Raum, nicht zur EU. Die Ausfuhr aus Deutschland ist unabhängig davon verboten, und die Straffreiheit geringer Mengen in der Schweiz ändert nichts an diesem Verbot.
Niederlande: toleriert
Die Niederlande sind ein oft genanntes Beispiel für Duldung ohne Legalisierung. Besitz, Verkauf und Anbau sind gesetzlich verboten. Die Regierung verfolgt jedoch keine Fälle mit bis zu 5 Gramm Cannabis und bis zu fünf Pflanzen zum Eigenbedarf. Coffeeshops werden unter Auflagen geduldet: kein Verkauf an Minderjährige, keine harten Drogen, keine Werbung, keine Transaktionen über 5 Gramm. Die Gemeinden entscheiden, ob und wie viele Coffeeshops es gibt. Seit 2013 gilt ein Wohnsitzkriterium, nach dem nur Einwohnerinnen und Einwohner der Niederlande Coffeeshops besuchen dürfen; ob es durchgesetzt wird, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. In einer Reihe von Gemeinden läuft seit dem 7. April 2025 die Versuchsphase des Experiments mit einer geschlossenen, regulierten Lieferkette.
Grenze: Die Rückreise ist der heikle Moment. Was in den Niederlanden geduldet wird, ist beim Grenzübertritt nach Deutschland eine verbotene Einfuhr.
Tschechien: teilreguliert seit 2026
Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Erwachsene ab 21 Jahren in Tschechien bis zu drei Pflanzen am Hauptwohnsitz anbauen, bis zu 100 Gramm getrocknetes Cannabis zu Hause besitzen und bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitführen. Ein Verkauf von Cannabisprodukten mit mehr als 1 Prozent THC bleibt verboten; Einzelhandel und Clubs sind nicht vorgesehen. Über Vereinigungen wird nach Berichten frühestens für 2027 oder 2028 nachgedacht.
Grenze: Die neue Rechtslage betrifft Eigenanbau und Besitz im Land. Sie schafft keinen legalen Weg über die Grenze; wer aus Prag nach Bayern oder Sachsen zurückkehrt, verstößt mit Cannabis im Gepäck gegen das deutsche Einfuhrverbot.
Luxemburg: teilreguliert
Luxemburg erlaubt den Anbau von bis zu vier Pflanzen pro Haushalt, in der Wohnung und nicht von der Straße aus sichtbar. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen selbst angebautes Cannabis in der eigenen Wohnung konsumieren; der Konsum in der Öffentlichkeit und an jedem anderen Ort außerhalb des Anbauorts ist verboten. Wer bis zu 3 Gramm in der Öffentlichkeit mit sich führt, riskiert nach Angaben der Kanzlei CMS eine Geldbuße zwischen 25 und 500 Euro. Verkauf und Handel bleiben verboten. Medizinisches Cannabis wird von besonders geschulten Ärztinnen und Ärzten verordnet und über Krankenhausapotheken abgegeben.
Grenze: Luxemburgs Modell ist auf den eigenen Haushalt beschränkt. Für Pendlerinnen und Pendler aus Trier oder dem Saarland gilt: Die Ausfuhr aus Deutschland und die Einfuhr nach Deutschland bleiben verboten.
Malta: teilreguliert
Malta hat 2021 den Besitz für Erwachsene gesetzlich geregelt. Erlaubt sind bis zu 7 Gramm unterwegs und bis zu 50 Gramm zu Hause, dazu vier Pflanzen pro Haushalt, die von außen nicht sichtbar sein dürfen. Lizenzierte, nicht gewinnorientierte Vereinigungen dürfen an Mitglieder abgeben, jedoch ohne Konsumräume. Eine Gesetzesänderung von 2025 hat die Regeln verschärft: Konsum im öffentlichen Raum und an Orten, an denen der Geruch Dritte belästigt, kann mit 235 Euro geahndet werden, auch in der eigenen Wohnung auf Beschwerde von Nachbarn.
Grenze: Malta erreichen Reisende per Flug oder Fähre. Cannabis im Gepäck bleibt eine verbotene Ausfuhr aus Deutschland und bei der Rückkehr eine verbotene Einfuhr.
Spanien: toleriert im Privaten
Spanien unterscheidet streng zwischen privat und öffentlich. Der Konsum in der eigenen Wohnung ist nach Darstellung der Madrider Strafrechtskanzlei Alonso Sala weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit. Besitz und Konsum im öffentlichen Raum gelten dagegen nach dem Organgesetz 4/2015 als schwere Verwaltungsübertretung, mit Geldbußen von 601 bis 30.000 Euro. Die bekannten Cannabis-Vereine bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone; der Oberste Gerichtshof hat 2015 enge Voraussetzungen formuliert, unter denen gemeinsamer Konsum nicht strafbar ist.
Grenze: Die Regeln eines spanischen Vereins enden an seiner Tür. Auf dem Rückflug gilt das deutsche Einfuhrverbot.
Portugal: entkriminalisiert, nicht legal
Portugal hat mit dem Gesetz 30/2000 den Besitz zum Eigenkonsum aus dem Strafrecht herausgenommen. Er bleibt verboten, gilt aber als Ordnungswidrigkeit. Fälle werden an besondere Kommissionen (Comissões para a Dissuasão da Toxicodependência) verwiesen statt an Gerichte. Maßstab war lange die Menge für den durchschnittlichen Bedarf von zehn Tagen. Seit einer Reform von 2023 ist diese Menge nur noch ein Anhaltspunkt: Auch größere Mengen können als Eigenkonsum gelten, wenn dies nachgewiesen ist.
Grenze: Entkriminalisierung heißt nicht Erlaubnis. Für die Mitnahme nach Deutschland gilt das Einfuhrverbot ohne Einschränkung.
Italien: verboten, mit Verwaltungssanktionen
In Italien ist der Besitz zum persönlichen Gebrauch keine Straftat, sondern eine Verwaltungsübertretung nach Artikel 75 des Betäubungsmittelgesetzes. Die Folgen können dennoch spürbar sein: Möglich ist unter anderem die Aussetzung von Führerschein, Reisepass oder Aufenthaltstitel. Mit der Reform der Straßenverkehrsordnung Ende 2024 genügt nach Darstellung der Südtiroler Präventionsstelle Forum Prevenzione ein positiver Test für schwere Sanktionen, ohne dass eine Beeinträchtigung nachgewiesen werden muss; ein Rundschreiben des Innenministeriums vom April 2025 verlangt einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Konsum und Fahrt. Der Handel mit sogenannter „Cannabis light“ wurde 2025 weitgehend unterbunden. Medizinisches Cannabis ist auf Rezept erhältlich.
Grenze: Wer von Deutschland über Österreich nach Italien fährt, passiert zwei Grenzen und zwei Verbotsregime. Die Ausfuhr aus Deutschland ist bereits der erste Verstoß.
Frankreich: verboten
Frankreich verbietet den Konsum von Cannabis als Straftat nach dem Gesetzbuch für öffentliche Gesundheit. Bei Konsum kann die Polizei eine pauschale Strafzahlung verhängen, die amende forfaitaire délictuelle. Seit dem Gesetz Nr. 2026-798 vom 18. August 2026 (Loi RIPOST) beträgt sie 500 Euro, bei rascher Zahlung 400 Euro und bei verspäteter Zahlung 1.000 Euro; zuvor lag sie bei 200 Euro.
Grenze: Straßburg liegt nahe an Kehl, rechtlich aber weit entfernt. Die Ausfuhr aus Deutschland ist verboten, der Besitz in Frankreich ebenso.
Kurz zusammengefasst
Europa kennt heute mindestens fünf Modelle: Teilregulierung wie in Deutschland, Tschechien, Luxemburg und Malta, Duldung wie in den Niederlanden, Straffreiheit im Privaten wie in Spanien, Entkriminalisierung wie in Portugal und ein weiterhin geltendes Verbot wie in Österreich, Italien und Frankreich, mit der Schweiz als Sonderfall zwischen Verbot und Pilotversuch. So unterschiedlich diese Modelle sind, in einem Punkt stimmen sie überein: Keines erlaubt es, Cannabis über die Grenze mitzunehmen.
Die sichere Reiseregel lautet deshalb: Was zu Hause erlaubt ist, bleibt zu Hause. Vor jeder Reise lohnt ein Blick in den Atlas, auf das Stand-Datum und, bei ärztlicher Verordnung, auf die Anforderungen des Ziellandes. Für Deutschland finden Sie alle Werte unter Deutschland.
Keine Rechtsberatung. Stand: 30. September 2026.
Quellen
- KCanG § 2 (Normtext über lxgesetze.de; gesetze-im-internet.de war für den Abruf gesperrt) (öffnet in neuem Tab)
- Bundesministerium für Gesundheit: FAQ zum Cannabisgesetz (öffnet in neuem Tab)
- BfArM: Reisen mit medizinischem Cannabis (öffnet in neuem Tab)
- MiGAZIN: Cannabis ist legal, aber längst nicht alles erlaubt (17.09.2026) (öffnet in neuem Tab)
- RIS Österreich: Suchtmittelgesetz § 27 (öffnet in neuem Tab)
- RIS Österreich: Suchtmittelgesetz § 35 (öffnet in neuem Tab)
- ARGE CANNA: Rechtslage in Österreich (Stand 03.08.2026) (öffnet in neuem Tab)
- Bundesamt für Gesundheit BAG: Geltende Rechtslage von Hanf- und Cannabisprodukten (öffnet in neuem Tab)
- Sucht Schweiz: Cannabis, rechtliche Grundlagen (öffnet in neuem Tab)
- Cansativa: Vom Pilotprojekt zum Gesetz, die Schweiz als Cannabis-Regulierungslabor (30.07.2026) (öffnet in neuem Tab)
- Government of the Netherlands: Toleration policy regarding soft drugs and coffee shops (öffnet in neuem Tab)
- Government of the Netherlands: Controlled Cannabis Supply Chain Experiment (öffnet in neuem Tab)
- Expats.cz: Inside Czechia’s new cannabis law (öffnet in neuem Tab)
- Cannareporter: Tschechien legalisiert den Anbau von bis zu 3 Cannabispflanzen (14.01.2026) (öffnet in neuem Tab)
- CMS Expert Guide: Cannabis law and legislation in Luxembourg (Stand 26.08.2024; gouvernement.lu war für den Abruf gesperrt) (öffnet in neuem Tab)
- Filter: Malta Rolls Back Historic Cannabis Legalization (15.07.2025) (öffnet in neuem Tab)
- Alonso Sala Abogados: Is smoking cannabis legal in Spain (aktualisiert 24.09.2026) (öffnet in neuem Tab)
- PLMJ: Nota informativa, Alteração ao regime de combate à droga (Oktober 2023) (öffnet in neuem Tab)
- Forum Prevenzione: Informazioni legali Cannabis (Herbst 2025) (öffnet in neuem Tab)
- Kohen Avocats: Amende forfaitaire délictuelle stupéfiants (17.05.2026) (öffnet in neuem Tab)
- Ministère de l'Intérieur: Loi RIPOST, une avancée majeure pour la sécurité des Français (Loi n° 2026-798 vom 18.08.2026; Légifrance war für den Abruf gesperrt) (öffnet in neuem Tab)
- Kohen Avocats: Amende forfaitaire délictuelle pour stupéfiants (500 €, minorée 400 €, majorée 1.000 €; Stand 2026) (öffnet in neuem Tab)
- Luxemburg, Justizministerium: Cultivation of cannabis at home and reduction of penalties for small quantities (Faltblatt, ohne Datum) (öffnet in neuem Tab)