Schweiz
Cannabis ab 1 Prozent THC ist ein Betäubungsmittel und der Freizeitkonsum grundsätzlich verboten; der Besitz von bis zu 10 Gramm zum Eigenkonsum wird nicht bestraft, der Konsum kann mit einer Ordnungsbuße geahndet werden, und Pilotversuche erproben eine kontrollierte Abgabe.
Was in Schweiz für Erwachsene gilt, Thema für Thema. Jede Angabe steht mit Quelle und dem Datum, an dem wir sie zuletzt geprüft haben.
Die Regeln im Einzelnen
- Besitz in der Öffentlichkeit
- Grundsätzlich verboten. Der Besitz von bis zu 10 Gramm zum Eigenkonsum wird nicht bestraft; geringe Mengen dürfen nach Angaben von Sucht Schweiz seit 2023 nicht mehr beschlagnahmt werden.Quelle: BAG: Geltende Rechtslage von Hanf- und Cannabisprodukten; Sucht Schweiz (öffnet in neuem Tab)Geprüft:
- Konsum in der Öffentlichkeit
- Der Konsum ist strafbar. Bei Erwachsenen, die weniger als 10 Gramm bei sich haben, kann er im Ordnungsbussenverfahren mit 100 Franken gebüßt werden; der Vollzug unterscheidet sich zwischen den Kantonen.Quelle: Sucht Schweiz: Cannabis, rechtliche Grundlagen; BAG: Das Betäubungsmittelgesetz (öffnet in neuem Tab)Geprüft:
- Eigenanbau
- Cannabis mit mindestens 1 Prozent THC fällt unter das Betäubungsmittelgesetz; ein erlaubter Eigenanbau zu Freizeitzwecken besteht nicht. Hanf unter 1 Prozent THC unterliegt nicht dem BetmG, sondern je nach Verwendung etwa dem Lebensmittel-, Heilmittel- oder Tabakproduktegesetz.Quelle: BAG: Geltende Rechtslage von Hanf- und Cannabisprodukten (öffnet in neuem Tab)Geprüft:
- Anbauvereinigungen/Clubs
- Keine Clubs. Seit Mai 2021 sind wissenschaftliche Pilotversuche mit kontrollierter Abgabe zu nicht medizinischen Zwecken zulässig. Ein Cannabisproduktegesetz wird im Parlament vorbereitet; die zuständige Kommission des Nationalrats hat im Mai 2026 beschlossen, die Arbeit fortzusetzen, und ihre Subkommission mit der Überarbeitung beauftragt.Quelle: BAG: Geltende Rechtslage; Parlament, SGK-N (08.05.2026) (öffnet in neuem Tab)Nur Rechtslage. Wir nennen und empfehlen keine Vereinigungen.Geprüft:
- Straßenverkehr
- Ab 1,5 Mikrogramm THC pro Liter Blut liegt eine schwere Widerhandlung vor, mit Buße, möglicher Freiheitsstrafe und Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten.Quelle: Sucht Schweiz: Cannabis, rechtliche Grundlagen (öffnet in neuem Tab)Geprüft:
- Reisen über Grenzen
- Aus Deutschland ist die Ausfuhr nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 KCanG verboten. Auch nach Schweizer Recht ist die Einfuhr von Cannabis mit 1 Prozent THC oder mehr grundsätzlich verboten und strafbar; die Straffreiheit des Besitzes geringer Mengen ändert daran nichts.Quelle: KCanG § 2 (Normtext über lxgesetze.de); BAG: Geltende Rechtslage von Hanf- und Cannabisprodukten (öffnet in neuem Tab)Geprüft:
- Medizinische Versorgung
- Seit August 2022 können Ärztinnen und Ärzte Cannabisarzneimittel ohne Ausnahmebewilligung des BAG verschreiben.Quelle: BAG: Geltende Rechtslage von Hanf- und Cannabisprodukten (öffnet in neuem Tab)Nur zur Information. Wir nennen keine Anbieter und geben keine medizinischen Empfehlungen.Geprüft:
Einordnung
Die Schweiz unterscheidet nach dem THC-Gehalt. Hanf mit weniger als 1 Prozent THC fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und wird je nach Verwendung etwa als Lebensmittel, Heilmittel oder Tabakprodukt geregelt. Cannabis ab 1 Prozent THC gilt als Betäubungsmittel. Sein Konsum zu Freizeitzwecken ist grundsätzlich verboten, weshalb der Atlas die Schweiz als verboten führt, trotz einiger Ausnahmen.
Diese Ausnahmen sind eng gefasst. Der Besitz von bis zu 10 Gramm zum Eigenkonsum wird laut Bundesamt für Gesundheit nicht bestraft. Der Konsum kann bei Erwachsenen mit weniger als 10 Gramm mit einer Ordnungsbuße von 100 Franken geahndet werden. Im Straßenverkehr gilt ein Wert von 1,5 Mikrogramm THC pro Liter Blut, ab dem eine schwere Widerhandlung vorliegt.
Seit Mai 2021 erlaubt das Betäubungsmittelgesetz wissenschaftliche Pilotversuche mit einer kontrollierten Abgabe; die ersten Versuche begannen Anfang 2023. Unabhängig davon arbeitet das Parlament auf Grundlage einer parlamentarischen Initiative an einem Cannabisproduktegesetz. Im Mai 2026 hat die zuständige Kommission des Nationalrats beschlossen, die Vorlage weiterzubearbeiten; ihre Subkommission soll die Kritik aus der Vernehmlassung prüfen, unter anderem zu Jugendschutz, Vollzug und Online-Verkauf. Ein Inkrafttreten ist nicht absehbar.
Medizinisch können Ärztinnen und Ärzte seit August 2022 Cannabisarzneimittel ohne Ausnahmebewilligung verschreiben. Für Reisende aus Deutschland bleibt die Ausfuhr nach dem KCanG verboten. Mehr im Guide Europa im Überblick und unter Deutschland.
Keine Rechtsberatung. Stand: 30. September 2026.
Quellen
- Bundesamt für Gesundheit BAG: Geltende Rechtslage von Hanf- und Cannabisprodukten (öffnet in neuem Tab)
- Bundesamt für Gesundheit BAG: Das Betäubungsmittelgesetz (öffnet in neuem Tab)
- Bundesamt für Gesundheit BAG: Analyse der Ergebnisse der Pilotversuche mit Cannabis in Schweizer Städten, Executive Summary (07.11.2024) (öffnet in neuem Tab)
- Sucht Schweiz: Cannabis, rechtliche Grundlagen (öffnet in neuem Tab)
- Parlament: Medienmitteilung der SGK-N vom 8. Mai 2026 (öffnet in neuem Tab)
- KCanG § 2 (Normtext über lxgesetze.de) (öffnet in neuem Tab)
Keine Rechtsberatung.
Der Atlas fasst Gesetze und amtliche Hinweise zusammen. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich ist der Gesetzestext in der jeweils gültigen Fassung.