Niederlande

Status: toleriertStand: Geprüft:

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Besitz, Verkauf und Anbau sind gesetzlich verboten, werden aber in kleinen Mengen nicht verfolgt; Coffeeshops sind unter Auflagen geduldet, und in teilnehmenden Gemeinden läuft ein Experiment mit regulierter Lieferkette.

Was in Niederlande für Erwachsene gilt, Thema für Thema. Jede Angabe steht mit Quelle und dem Datum, an dem wir sie zuletzt geprüft haben.

Die Regeln im Einzelnen

Besitz in der Öffentlichkeit
Gesetzlich verboten; nicht verfolgt werden in der Regel Fälle mit höchstens 5 Gramm Cannabis (Marihuana oder Haschisch).Quelle: Government of the Netherlands: Toleration policy regarding soft drugs and coffee shops (öffnet in neuem Tab)Geprüft:
Eigenanbau
Gesetzlich verboten. Bei höchstens fünf Pflanzen zum Eigenbedarf beschlagnahmt die Polizei in der Regel nur die Pflanzen; bei größeren Mengen folgt eine Strafverfolgung.Quelle: Government of the Netherlands: Toleration policy regarding soft drugs and coffee shops (öffnet in neuem Tab)Geprüft:
Anbauvereinigungen/Clubs
Anbauvereinigungen oder Clubs sieht die Duldungspolitik nicht vor.Quelle: Government of the Netherlands: Toleration policy regarding soft drugs and coffee shops (öffnet in neuem Tab)Nur Rechtslage. Wir nennen und empfehlen keine Vereinigungen.Geprüft:
Verkauf (Coffeeshops)
Der Verkauf bleibt strafbar. Coffeeshops werden geduldet, wenn sie keine Belästigung verursachen, keine harten Drogen und nichts an Minderjährige verkaufen, nicht werben und keine Transaktionen über 5 Gramm tätigen. Die Gemeinden entscheiden, ob und wie viele Coffeeshops es gibt.Quelle: Government of the Netherlands: Toleration policy regarding soft drugs and coffee shops; Rijksoverheid: Gedoogbeleid softdrugs en coffeeshops (öffnet in neuem Tab)Geprüft:
Wohnsitzkriterium
Seit dem 1. Januar 2013 gilt ein Wohnsitzkriterium: Coffeeshops dürfen nur Einwohnerinnen und Einwohner der Niederlande ab 18 Jahren einlassen und an sie verkaufen.Quelle: Rijksoverheid: Gedoogbeleid softdrugs en coffeeshops; Government of the Netherlands: Toleration policy regarding soft drugs and coffee shops (öffnet in neuem Tab)Geprüft:
Regulierte Lieferkette
Seit dem 7. April 2025 läuft in teilnehmenden Gemeinden die Versuchsphase des Experiments mit geschlossener Lieferkette; teilnehmende Coffeeshops dürfen dann nur noch regulierte Produkte verkaufen.Quelle: Government of the Netherlands: Experimental phase of the Controlled Cannabis Supply Chain Experiment (02.04.2025) (öffnet in neuem Tab)Geprüft:
Reisen über Grenzen
Nach Art. 3 der Opiumwet ist es verboten, Cannabis aus den Niederlanden hinauszubringen; beim Grenzübertritt nach Deutschland ist es zudem eine verbotene Einfuhr (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 KCanG).Quelle: Opiumwet Art. 3 (wetten.overheid.nl); KCanG § 2 (Normtext über lxgesetze.de) (öffnet in neuem Tab)Geprüft:

Einordnung

Die Niederlande haben Cannabis nicht legalisiert. Besitz, Verkauf und Anbau sind nach dem Gesetz verboten. Die Regierung verfolgt jedoch eine Duldungspolitik: Kleine Mengen zum Eigenbedarf werden in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt, und der Verkauf in Coffeeshops wird unter festen Auflagen geduldet, obwohl er strafbar bleibt. Deshalb führt der Atlas die Niederlande als toleriert.

Die Duldung hat enge Grenzen: Wer höchstens 5 Gramm Cannabis besitzt, wird in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt. Bei höchstens fünf Pflanzen zum Eigenbedarf beschlagnahmt die Polizei in der Regel die Pflanzen; bei mehr Pflanzen folgt eine Strafverfolgung. Coffeeshops dürfen keine Belästigung verursachen, keine harten Drogen führen, nicht an Minderjährige verkaufen, nicht werben und keine Transaktionen über 5 Gramm tätigen. Ob es in einer Stadt überhaupt Coffeeshops gibt, entscheidet die Gemeinde.

Seit 2013 gilt zudem ein Wohnsitzkriterium: Nach der Duldungsregel dürfen nur Einwohnerinnen und Einwohner der Niederlande Coffeeshops betreten und dort kaufen. An der Rechtslage für Reisende aus Deutschland bei der Rückkehr ändert das nichts.

Seit April 2025 erproben zehn Gemeinden eine regulierte Lieferkette, in der teilnehmende Coffeeshops nur noch reguliertes Cannabis verkaufen. Das Experiment wird wissenschaftlich begleitet und soll die künftige Politik informieren.

Für Reisende aus Deutschland gilt an der Grenze eine einfache Regel: Was in den Niederlanden geduldet wird, ist bei der Rückkehr eine nach dem KCanG verbotene Einfuhr. Mehr im Guide Europa im Überblick und unter Deutschland. Straßenverkehr, Konsum im öffentlichen Raum und medizinische Versorgung behandelt diese Seite noch nicht.

Keine Rechtsberatung. Stand: 30. September 2026.

Quellen

  1. Government of the Netherlands: Toleration policy regarding soft drugs and coffee shops (öffnet in neuem Tab)government.nl · abgerufen am
  2. Rijksoverheid: Gedoogbeleid softdrugs en coffeeshops (öffnet in neuem Tab)rijksoverheid.nl · abgerufen am
  3. Opiumwet (wetten.overheid.nl, Fassung ab 17.09.2026) (öffnet in neuem Tab)wetten.overheid.nl · abgerufen am
  4. Government of the Netherlands: Controlled Cannabis Supply Chain Experiment (öffnet in neuem Tab)government.nl · abgerufen am
  5. Government of the Netherlands: Municipalities participating in the experiment (öffnet in neuem Tab)government.nl · abgerufen am
  6. Government of the Netherlands: Experimental phase of the Controlled Cannabis Supply Chain Experiment starts on April 7th (02.04.2025) (öffnet in neuem Tab)government.nl · abgerufen am
  7. KCanG § 2 (Normtext über lxgesetze.de) (öffnet in neuem Tab)lxgesetze.de · abgerufen am

Keine Rechtsberatung.

Der Atlas fasst Gesetze und amtliche Hinweise zusammen. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich ist der Gesetzestext in der jeweils gültigen Fassung.

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