Nutzhanf in Deutschland: Regeln und Nutzung
Nutzhanf ist Hanf aus EU-Sorten mit höchstens 0,3 Prozent THC, genutzt für Fasern, Schäben und Samen. Anbauen dürfen nur Agrarbetriebe mit Anzeige bei der BLE.
Nutzhanf ist Hanf, der als landwirtschaftliche Kulturpflanze für Fasern, Schäben und Samen angebaut wird. Zulässig sind nur Sorten aus dem gemeinsamen Sortenkatalog der EU, deren THC-Gehalt nach Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) nicht über 0,3 Prozent liegen darf. Anbauen dürfen ihn in Deutschland nur landwirtschaftliche Betriebe, und jeder Anbau ist der BLE bis zum 1. Juli des Anbaujahres anzuzeigen. 2026 bauten nach Angaben des Bundeszentrums für Landwirtschaft (BZL) 438 Betriebe auf 5.785 Hektar Nutzhanf an.
Auf einen Blick
- Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) definiert Nutzhanf in § 1 Nr. 9 eigens und nimmt ihn in § 1 Nr. 8 vom Begriff Cannabis aus.
- Zulässig sind nur Sorten, die am 15. März des Anbaujahres im gemeinsamen Sortenkatalog der EU stehen; nach Angaben der EU-Kommission waren dort 2024 116 Hanfsorten eingetragen.
- Der THC-Gehalt darf nach Angaben der BLE nicht über 0,3 Prozent liegen.
- Anbauen dürfen nur Unternehmen der Landwirtschaft, und der Anbau ist der BLE bis zum 1. Juli des Anbaujahres anzuzeigen (§ 32 KCanG).
- 2026 wuchs Nutzhanf in Deutschland nach Angaben des BZL auf 5.785 Hektar, 2025 nach Angaben der BLE auf 5.274 Hektar.
- Verwertet werden nach der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) Fasern für Textilien und technische Produkte sowie Schäben für Baustoffe und Einstreu; aus den Samen lässt sich nach dem BZL unter anderem Öl gewinnen.
Was ist Nutzhanf?
Nutzhanf ist ein Rechtsbegriff, kein botanischer, denn botanisch gehören alle Hanfpflanzen zur Gattung Cannabis. Das Konsumcannabisgesetz, nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung als Teil des Cannabisgesetzes am 1. April 2024 in Kraft getreten, trennt zwei Kategorien. § 1 Nr. 8 KCanG bestimmt, was „Cannabis“ im Sinne des Gesetzes ist, und nimmt Nutzhanf ausdrücklich davon aus. § 1 Nr. 9 beschreibt Nutzhanf als Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile der Gattung Cannabis, wenn eine von zwei Bedingungen erfüllt ist.
Die eine Bedingung betrifft den Verkehr mit den Pflanzen: Er muss ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen, und die Pflanzen müssen aus EU-Anbau gelisteter Sorten stammen oder höchstens 0,3 Prozent THC enthalten. Die andere betrifft den Anbau: Er muss durch ein Unternehmen der Landwirtschaft erfolgen, ausschließlich aus zertifiziertem Saatgut von Sorten, die am 15. März des Anbaujahres im gemeinsamen Sortenkatalog aufgeführt sind.
Im Alltag ist auch von Faser- oder Industriehanf die Rede. Die FNR ordnet Hanf auf ihrem Themenportal den Industrie- und Faserpflanzen zu. Das BZL spricht mit Blick auf das Anbauverbot ab 1982 von Faserhanf. Wie es zu diesem Verbot kam und warum der Anbau 1996 wieder erlaubt wurde, erzählt unsere kurze Geschichte des Hanfs. Vor dem KCanG war der Anbau von Nutzhanf nach Angaben der Wikipedia in § 24a des Betäubungsmittelgesetzes geregelt.
Dieser Guide beschreibt Rechtslage und Wirtschaft. Er ist keine Anleitung zum Anbau und empfiehlt keinen.
Welche Sorten und welcher THC-Grenzwert gelten?
Zulässig sind nur Sorten aus dem gemeinsamen Sortenkatalog der EU, und ihr THC-Gehalt darf 0,3 Prozent nicht überschreiten. Nach der EU-Kommission müssen Landwirte zertifiziertes Saatgut von Sorten aus dem gemeinsamen Katalog der Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten verwenden. Auf ihrer Hanf-Seite nennt die Kommission für 2024 116 eingetragene Hanfsorten. Flächenbezogene Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gibt es nach ihren Angaben, wenn die Sorte unter 0,3 Prozent THC liegt. Die BLE formuliert, der Gehalt dürfe nicht über 0,3 Prozent liegen.
Der Wert war nicht immer derselbe. Das Themenportal der FNR nennt noch Sorten mit unter 0,2 Prozent THC, die seit 1996 zugelassen seien; die Seite trägt kein Datum. Die heutige Grenze steht im EU-Agrarrecht. Die Verordnung (EU) 2021/2115 über die GAP-Strategiepläne, deren Förderzeitraum am 1. Januar 2023 begann, nennt in ihren Erwägungsgründen Hanfsorten mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,3 Prozent. Den verbindlichen Artikel der Verordnung konnten wir nicht vollständig lesen.
Wie ein Labor den THC-Gehalt einer Probe bestimmt, erklärt das Stück Wie Labore THC messen.
Wer darf Nutzhanf in Deutschland anbauen?
Anbauen dürfen nur Unternehmen der Landwirtschaft; die BLE spricht von einem Anbau „nur von landwirtschaftlichen Betrieben“. Das Gesetz knüpft dafür an das Sozialrecht der Landwirtschaft an. Nach § 1 Nr. 9 Buchst. b KCanG muss das Unternehmen entweder die Voraussetzungen des § 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) erfüllen oder für eine Direktzahlung nach den Vorschriften der GAP in Betracht kommen.
§ 1 Abs. 4 ALG beschreibt Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft. Als Bodenbewirtschaftung gelten dort wirtschaftliche Tätigkeiten von nicht ganz kurzer Dauer, die überwiegend planmäßig auf Bodengewächse ausgerichtet sind. Das KCanG nimmt aus diesem Kreis wieder einige Unternehmen aus, unter anderem Forstwirtschaft, Gartenbau, Fischzucht, Imkerei und Wanderschäferei.
Für Hanfpflanzen, die diese Definition nicht erfüllen, gelten die Regeln des KCanG für Cannabis. Einen Überblick über diese Regeln gibt der Atlas-Beitrag Was in Deutschland heute wirklich gilt.
Was verlangt die Anzeige bei der BLE?
Jeder Anbau ist der BLE bis zum 1. Juli des Anbaujahres anzuzeigen; so steht es in § 32 Abs. 1 KCanG und in der Pressemitteilung der BLE vom 29. September 2025. Nach § 32 Abs. 2 geschieht das auf dem amtlichen Formblatt oder elektronisch. Die Anzeige nennt Name und Anschrift, die von der zuständigen Berufsgenossenschaft zugeteilte Mitglieds- oder Katasternummer, die Sorte mit den amtlichen Etiketten und die Aussaatfläche, entweder mit Flächenidentifikationsnummer oder mit Angaben wie Gemarkung, Flur und Flurstück.
Nach § 32 Abs. 3 schickt die BLE eine abgezeichnete Ausfertigung zurück. Hat sie Anhaltspunkte, dass ein Anbau die Anforderungen nicht erfüllt, unterrichtet sie die zuständige Staatsanwaltschaft.
Nach der Anzeige folgt die Kontrolle. Früher mussten alle Betriebe der BLE den Blühbeginn melden; seit 2024 ist das nach Angaben der BLE im Zuge des Bürokratieabbaus nur noch nach Aufforderung nötig. Der Prüfdienst der BLE nimmt Proben vor Ort, um den THC-Gehalt zu bestimmen. Geerntet werden darf erst, wenn die BLE die Ernte freigibt. § 32 KCanG selbst regelt Blühbeginn und Ernte nicht. Wo diese Pflichten rechtlich stehen, haben wir nicht am Normtext geprüft.
Wie viel Nutzhanf wächst in Deutschland?
2026 bauten nach Angaben des BZL 438 landwirtschaftliche Betriebe auf 5.785 Hektar Nutzhanf an, rechnerisch gut 13 Hektar je Betrieb. Die Fläche wuchs nach dem Einbruch im Vorjahr um fast zehn Prozent, die Zahl der Betriebe sank weiter.
Für 2025 meldete die BLE 5.274 Hektar auf 496 Betrieben, im Schnitt knapp elf Hektar je Betrieb. Die Zahl der Betriebe sank nach ihren Angaben zum dritten Mal in Folge. Aus den Differenzen in derselben Mitteilung ergeben sich für 2024 rechnerisch gut 7.100 Hektar auf 623 Betrieben.
Regional konzentriert sich der Anbau: Auf Niedersachsen entfielen 2026 nach Angaben des BZL 1.737 Hektar, rund 30 Prozent der Fläche; zusammen mit Brandenburg und Sachsen-Anhalt waren es mehr als 60 Prozent.
Zum Vergleich: Die EU-Kommission beziffert die Hanffläche der EU für 2022 auf 33.020 Hektar. Den deutschen Anteil an der Erzeugung gibt sie mit 17 Prozent an, ohne ein Bezugsjahr zu nennen.
Wofür wird Nutzhanf verwendet?
Verwertet werden vor allem drei Teile der Pflanze: Fasern, Schäben und Samen. Nach der FNR liegt der Gesamtertrag bei 100 bis 120 Dezitonnen je Hektar, bei einem Fasergehalt von 25 bis 35 Prozent. Die verholzten Schäben machen 50 bis 70 Prozent des Gesamtertrags aus.
Aus den Langfasern wird nach der FNR Bekleidung, aus den Kurzfasern entstehen Säcke, Netze, Seile, Geotextilien, Dämmvliese und Innenverkleidungen für Autos; das BZL nennt außerdem Verbundwerkstoffe. Die Schäben lassen sich nach der FNR zu Baumaterialien, Brenn- und Füllstoffen sowie Einstreu verarbeiten, mit Naturkalk nach dem BZL auch zu Ziegeln für den Hausbau. Was diese Werkstoffe leisten und wo die Verarbeitung an Grenzen stößt, beschreibt der Beitrag Hanffaser als Material.
Aus den Samen lässt sich nach dem BZL zum Beispiel Hanföl herstellen. Die EU-Kommission nennt Samen als Rohstoff für Lebens- und Futtermittel. Für Lebensmittel aus Hanfsamen gelten eigene Regeln, die dieser Guide nicht behandelt.
Häufige Fragen
Wer darf Nutzhanf in Deutschland anbauen?
Nutzhanf dürfen in Deutschland nur Unternehmen der Landwirtschaft im Sinne von § 1 Nr. 9 KCanG anbauen, also Betriebe nach § 1 Abs. 4 ALG oder solche, die für eine GAP-Direktzahlung in Betracht kommen. Sie müssen zertifiziertes Saatgut von Sorten aus dem gemeinsamen Sortenkatalog verwenden und den Anbau bis zum 1. Juli bei der BLE anzeigen.
Wie hoch ist der THC-Grenzwert für Nutzhanf?
Der THC-Grenzwert für Nutzhanf liegt bei 0,3 Prozent. So nennen ihn die BLE und die EU-Kommission; im KCanG ist der Wert eine Bedingung für den Verkehr mit Nutzhanf, für den Anbau verlangt das Gesetz Saatgut aus dem Sortenkatalog. Das Themenportal der FNR nennt noch die frühere Grenze von 0,2 Prozent.
Wie viel Nutzhanf wird in Deutschland angebaut?
2026 wuchs Nutzhanf in Deutschland nach Angaben des BZL auf 5.785 Hektar in 438 Betrieben. 2025 hatte die BLE 5.274 Hektar auf 496 Betrieben gemeldet.
Was wir nicht wissen
Die Themenseite der BLE zum Nutzhanf ließ sich am 15. Oktober 2026 nicht öffnen; Blühbeginn-Meldung und Erntefreigabe kennen wir deshalb nur aus der Pressemitteilung von 2025. Die Normtexte von KCanG und ALG haben wir über den privaten Spiegel lxgesetze.de gelesen, nicht im amtlichen Portal. Den Artikel der Verordnung (EU) 2021/2115 mit dem Grenzwert konnten wir nicht vollständig lesen, und wie sich die Grenze seit der EU-Regel von 1989 bis zur heutigen Fassung im Einzelnen verändert hat, ist hier nicht am Original belegt.
Offen bleibt, ob eine Mindestgröße nach dem ALG für Nutzhanf eine Rolle spielt. Die BZL-Seite zu 2026 nennt ihre Datenquelle nicht ausdrücklich. Zu Preisen und zu den Mengen, die in Textil, Bau oder Lebensmittel gehen, haben wir keine belastbaren Zahlen gefunden. Die undatierte Angabe der FNR von derzeit rund 500 Hektar übernehmen wir nicht.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert über Rechtslage, Landwirtschaft und Verwendung von Nutzhanf und ruft weder zum Konsum noch zum Erwerb von Cannabis auf. Keine Rechtsberatung. Stand: 15.10.2026.
Quellen
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): Nutzhanfanbau 2025, weniger Betriebe bauen weniger an (Pressemitteilung, 29.09.2025) (öffnet in neuem Tab)
- Bundeszentrum für Landwirtschaft (BZL): In Deutschland wird auf 5.785 Hektar Nutzhanf angebaut (letzte Aktualisierung 28.09.2026) (öffnet in neuem Tab)
- Bundeszentrum für Landwirtschaft (BZL): Welches Potenzial hat Hanf als Nutzpflanze? (letzte Aktualisierung 28.09.2026) (öffnet in neuem Tab)
- Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR): Themenportal Pflanzen, Hanf (ohne Datum) (öffnet in neuem Tab)
- Europäische Kommission, Generaldirektion Landwirtschaft: Hemp (öffnet in neuem Tab)
- Verordnung (EU) 2021/2115 über die GAP-Strategiepläne (EUR-Lex), gelesen: Erwägungsgründe 18 (Hanf) und 86 (Förderzeitraum) (öffnet in neuem Tab)
- KCanG § 1, Begriffsbestimmungen (Normtext über lxgesetze.de; amtliche Fassung nicht geöffnet) (öffnet in neuem Tab)
- KCanG § 32, Anzeige des Anbaus von Nutzhanf (Normtext über lxgesetze.de) (öffnet in neuem Tab)
- Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) § 1 (Normtext über lxgesetze.de) (öffnet in neuem Tab)
- Bundeszentrale für politische Bildung: Ein Jahr Cannabisgesetz (27.03.2025) (öffnet in neuem Tab)
- Wikipedia: Nutzhanf (ergänzend, frühere Fundstelle im Betäubungsmittelgesetz) (öffnet in neuem Tab)