Eine kurze Geschichte des Hanfs

Bevor Hanf in Deutschland ein politisches Wort wurde, war er ein Arbeitsmaterial. Eine Spurensuche von den Seilern der Hansezeit bis zum Konsumcannabisgesetz.

Text: Redaktion · 8 Minuten · Stand

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Faktencheck läuft. Einzelne Angaben in diesem Beitrag prüfen wir gerade noch einmal an den Quellen.

Bevor Hanf in Deutschland ein politisches Wort wurde, war er ein Arbeitsmaterial. Seile, Segel, grobes Tuch, Säcke, Papier: Über Jahrhunderte wuchs Hanf auf mitteleuropäischen Feldern, weil er robust war und vieles lieferte, was eine Landwirtschaft und eine Seefahrt brauchten. Wer heute über Cannabis spricht, spricht meist über Paragrafen, Mengen und Grenzwerte. Die längere Geschichte ist leiser. Sie handelt von Feldern, Werkstätten und Häfen, von internationalen Konferenzen und von Gesetzen, die mehr über ihre Zeit verraten als über die Pflanze.

Diese Geschichte in wenigen Stationen zu erzählen, heißt, vieles auszulassen. Wir halten uns an das, was sich belegen lässt, und nennen unsere Quellen am Ende des Beitrags.

Eine alte Kulturpflanze

Hanf wurde auf dem Gebiet des heutigen Deutschland lange als Kulturpflanze angebaut. Die Spur reicht zurück zu germanischen und keltischen Völkern; die Römer nutzten die Pflanze in ihren Provinzen als Faserlieferant. Im Mittelalter war Hanf zehntpflichtig. Er gehörte also zu den Erträgen, von denen Bauern Abgaben leisten mussten. Das sagt viel über seinen Rang: Besteuert wird, was zählt.

Botanisch gehört Hanf zur Familie der Hanfgewächse, zu der auch der Hopfen zählt. Beide verdanken einen Teil ihres Duftes denselben Stoffen, den Terpenen, über die wir in Terpene erklärt ausführlicher schreiben.

Die Faser und die See

Was Hanf wertvoll machte, war seine Faser. Sie ist lang und reißfest, und sie hält Nässe aus. Im Spätmittelalter wurden aus Hanf Segeltuche, Seile und Säcke gefertigt. Für Schiffe, die Salz, Wind und Wetter ausgesetzt waren, war das keine Nebensache, sondern Voraussetzung.

Im 17. Jahrhundert, zu den Hochzeiten der Segelschifffahrt, war Hanf besonders gefragt. Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft beschreibt Hanf für das 17. und 18. Jahrhundert als bedeutenden Rohstoff auf dem Weltmarkt. Danach gingen die Anbauflächen stetig zurück.

Der lange Abschied vom Feld

Im 19. Jahrhundert geriet Hanf unter Druck, und zwar aus ganz praktischen Gründen. Baumwolle wurde preiswerter, Jute, Sisal und Manila machten Konkurrenz, und die Segelschifffahrt ging zurück. Die Pflanze verschwand nicht wegen ihrer Eigenschaften, sondern weil anderes billiger wurde oder nicht mehr gebraucht wurde. In beiden Weltkriegen lebte der Anbau vorübergehend wieder auf, als Rohstoffe knapp wurden. Danach setzte sich der Rückgang fort.

Das ist eine Lehre dieser Geschichte: Lange bevor Hanf ein juristisches Thema wurde, war er ein wirtschaftliches. Märkte haben ihn von den Feldern verdrängt, nicht Moral.

Genf, 1925

Lange war Hanf in Europa kein Thema der Gesetzgebung. Das änderte sich mit der internationalen Drogenpolitik des 20. Jahrhunderts. Nach der ersten Opiumkonferenz, die vom 1. Dezember 1911 bis zum 23. Januar 1912 in Den Haag tagte, begann am 17. November 1924 in Genf die zweite. Aus ihr ging das Abkommen vom 19. Februar 1925 hervor, das „indischen Hanf“ der internationalen Kontrolle unterwarf, neben Opium und Kokain.

Dass Cannabis überhaupt auf die Tagesordnung kam, hatte viel mit der ägyptischen Delegation zu tun. Ihr Vertreter El Guindy sorgte dafür, dass das Thema weit oben auf der Agenda blieb. Das Abkommen bestimmte seinen Gegenstand dabei erstaunlich botanisch: gemeint waren die getrockneten Blüten- oder Fruchtstände der weiblichen Pflanze. Über die Faser, die Seile und die Segel sagte es nichts.

Das Opiumgesetz von 1929

Deutschland setzte diese Verpflichtungen in eigenes Recht um. Das Opiumgesetz vom 10. Dezember 1929, in Kraft seit dem 1. Januar 1930, nannte „Indischen Hanf“ in einer Reihe mit den Salzen des Morphins, des Heroins und des Kokains. Damit war eine Pflanze, die man hierzulande vor allem als Faserlieferant kannte, in der Sprache des Strafrechts angekommen.

Bemerkenswert ist die Bezeichnung selbst. „Indischer Hanf“ zog eine Linie zwischen dem vertrauten Hanf der Seiler und einer Variante, die als fremd galt. Die Faserpflanze auf deutschen Feldern blieb von diesem Gesetz zunächst unberührt; die Wiederbelebung des Anbaus im Zweiten Weltkrieg zeigt, dass sie weiter gebraucht wurde. Die Unterscheidung sollte ein halbes Jahrhundert halten.

Das Gesetz stand dabei nicht allein. Es gehörte zu einer Kette internationaler Verpflichtungen, die bis zum Haager Abkommen von 1912 zurückreichte; mit den Friedensverträgen von Versailles und Saint-Germain wurden deren Unterzeichnerstaaten auch Vertragsparteien dieses Abkommens. Drogenpolitik war in diesen Jahren auch Außenpolitik. Wer heute über nationale Cannabisgesetze streitet, bewegt sich deshalb immer noch in einem Rahmen, dessen Grundlinien vor rund hundert Jahren in Den Haag und Genf gezogen wurden.

Vom Opiumgesetz zum Betäubungsmittelgesetz

Nach dem Krieg führte die Bundesrepublik die Linie fort. Das Opiumgesetz wurde zwischenzeitlich in Betäubungsmittelgesetz umbenannt und schließlich durch das Gesetz vom 28. Juli 1981 abgelöst, das am 1. Januar 1982 in Kraft trat. Mit ihm endete die alte Unterscheidung. Zwischen 1982 und 1995 war in Deutschland auch der Anbau jener Nutzhanfsorten verboten, die in den 1950er- und 1960er-Jahren gezüchtet worden waren und fast kein THC enthielten.

Für mehr als ein Jahrzehnt verschwand eine alte Nutzpflanze damit von den Feldern der Bundesrepublik. Ob ein Landwirt Fasern für Seile, Dämmstoff oder Papier gewinnen wollte, änderte daran nichts.

Man kann an diesem Punkt gut sehen, wie Gesetze Kategorien schaffen. Über Jahrhunderte war Hanf eine Pflanze mit vielen Verwendungen gewesen. Ab 1982 war er in der Bundesrepublik rechtlich vor allem eines: ein Betäubungsmittel. Die Faser und das Stroh, all das verschwand hinter einem einzigen Begriff. Dabei waren auf europäischer Ebene bereits 1989 Hanfsorten mit einem Wirkstoffgehalt unter 0,3 Prozent als Faserhanf vorgesehen. Deutschland zog erst sieben Jahre später nach.

1996: die Rückkehr aufs Feld

Seit 1996 dürfen Landwirte in Deutschland wieder Nutzhanf anbauen, unter strengen Auflagen. Heute dürfen landwirtschaftliche Betriebe nur zugelassene Sorten aus dem EU-Sortenkatalog anbauen, deren THC-Gehalt 0,3 Prozent nicht übersteigt; zwischenzeitlich lag die Grenze bei 0,2 Prozent. Der Anbau muss jedes Jahr bis zum 1. Juli bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung angezeigt werden.

Landwirte bauten wieder an, und Hanf fand neue Wege: als Dämm- und Baustoff, der zugleich Schall schluckt, in Textilien, in Papier, als Lebensmittel aus Samen. Die Pflanze wird kaum von Schädlingen befallen, und ihre dichte Biomasse unterdrückt Beikräuter. Das macht sie für den ökologischen Landbau interessant. Die Wende spielte sich eher in Bioläden und auf Baustellen ab als in Parlamenten.

Eine Schwierigkeit ist geblieben: Es fehlt an Verarbeitungsbetrieben. Wo die nächste Faseraufbereitung weit entfernt liegt, lohnt sich der Transport oft nicht. Hanf ist in Deutschland deshalb bis heute eine Nischenkultur, verglichen etwa mit Weizen.

2017: ein Gesetz für Patientinnen und Patienten

Parallel wuchs die Debatte über Cannabis in der Medizin. Am 10. März 2017 trat das Gesetz „Cannabis als Medizin“ in Kraft. Seitdem können Ärztinnen und Ärzte schwer erkrankten Menschen im Einzelfall Cannabisarzneimittel verschreiben, und die gesetzlichen Krankenkassen können die Kosten übernehmen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erhielt den Auftrag, eine Cannabisagentur aufzubauen, die den Anbau zu medizinischen Zwecken in Deutschland steuern sollte.

Für die Geschichte des Hanfs ist 2017 vor allem ein Zeichen. Wie schon 1996 beim Nutzhanf bewegte sich der Gesetzgeber damit von einem weitgehenden Verbot hin zu einer Regelung, diesmal für Patientinnen und Patienten.

Der 1. April 2024

Am 23. Februar 2024 beschloss der Bundestag das Cannabisgesetz, am 22. März stimmte der Bundesrat zu, am 1. April 2024 trat es in Kraft. Sein Kern, das Konsumcannabisgesetz, erlaubt Erwachsenen seitdem den Besitz begrenzter Mengen und den privaten Anbau von bis zu drei Pflanzen. Seit dem 1. Juli 2024 sind außerdem nicht gewerbliche Anbauvereinigungen mit behördlicher Erlaubnis möglich. Ein- und Ausfuhr bleiben verboten. Was im Einzelnen gilt, steht mit Quellen und Stand-Datum im CULTIVÉ Atlas.

Das Gesetz sieht eine Evaluation vor. Ein erster Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitung, EKOCAN genannt, erschien zum 1. Oktober 2025, ein zweiter zum 1. April 2026; die Untersuchung läuft bis April 2028. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat 2025 vereinbart, das Gesetz ergebnisoffen zu evaluieren. Wie es weitergeht, ist politisch offen.

Für diese Geschichte ist das kein Nachteil. Sie zeigt, dass kein Zustand endgültig war: nicht die Selbstverständlichkeit der Hanffelder, nicht das Verbot von 1929, nicht das von 1982. Jede Generation hat die Pflanze neu eingeordnet, nach den Maßstäben ihrer Zeit. Es spricht wenig dafür, dass die unsere die letzte sein wird, die das tut.

Was davon bleibt

In Berlin, am Mühlendamm im Nikolaiviertel, zeigt das Hanf Museum die Pflanze von ihren landwirtschaftlichen, handwerklichen, industriellen und rechtlichen Seiten, von Seil und Textil über Planen und Papier bis zur Dämmung. Wer es besucht, kann den Eindruck gewinnen, dass die Debatte der letzten Jahre nur ein Kapitel in einer sehr langen Geschichte ist.

Hanf verschwand nicht wegen seiner Eigenschaften von den Feldern, sondern weil anderes billiger wurde. Das Verbot von 1982 beendete in der Bundesrepublik, was davon übrig war.

Das Museum ist ein guter Ort, um die Perspektive zu wechseln. Wer dort verfolgt, wie aus Hanf Seil, Planen, Papier und Dämmung wurden, sieht die Pflanze so, wie Generationen von Bauern, Seilern und Schiffsleuten sie gesehen haben: als Material. Der Blick auf Paragrafen und Grenzwerte ist jünger, als es die Heftigkeit der Debatten vermuten lässt.

Wer die Stationen nebeneinanderlegt, erkennt ein Muster. Über Jahrhunderte entschieden Märkte darüber, ob Hanf angebaut wurde. Im 20. Jahrhundert übernahmen internationale Abkommen und nationale Gesetze diese Rolle, zuerst für den „indischen Hanf“, dann, 1982, auch für die Faserpflanze. Seit 1996 kehrt die Pflanze in kleinen Schritten zurück: aufs Feld, in die Medizin und, für Erwachsene, in einen gesetzlich geregelten Rahmen. Jede dieser Rückkehrbewegungen war an Bedingungen geknüpft, und jede wurde politisch umkämpft.

Diese Geschichte ist der Grund, warum wir über Hanf so schreiben, wie wir es tun: mit Respekt vor dem Handwerk, mit Neugier für das Neue und ohne die Klischees, die erst die letzten Jahrzehnte hervorgebracht haben. In den kommenden Ausgaben besuchen wir Betriebe, die heute Nutzhanf anbauen, und Gestalterinnen und Gestalter, die mit Hanffasern arbeiten.

Stand: 30.09.2026. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Die Quellen stehen am Ende des Beitrags.

Quellen

  1. Cannabis in Deutschland (Wikipedia) (öffnet in neuem Tab)de.wikipedia.org · abgerufen am
  2. Nutzhanf (Wikipedia) (öffnet in neuem Tab)de.wikipedia.org · abgerufen am
  3. Opiumgesetz (Wikipedia) (öffnet in neuem Tab)de.wikipedia.org · abgerufen am
  4. Zweite Opiumkonferenz: 100 Jahre „böses“ Cannabis (SciLogs, Spektrum der Wissenschaft) (öffnet in neuem Tab)scilogs.spektrum.de · abgerufen am
  5. Wikipedia: Hanftextilie (Einzelbeleg Spätmittelalter: Christian Reinicke, Hanf, in: Lexikon des Mittelalters Bd. 4, 1999, Sp. 1918f.) (öffnet in neuem Tab)de.wikipedia.org · abgerufen am
  6. Michael Carus: Kulturgeschichte des Hanfes, Kapitel 1 (Leseprobe), in: Müller-Vahl/Grotenhermen (Hrsg.), Cannabis und Cannabinoide in der Medizin, MWV Berlin (öffnet in neuem Tab)mwv-berlin.de · abgerufen am
  7. The 1912 Hague International Opium Convention (UNODC, 23.01.2009) (öffnet in neuem Tab)unodc.org · abgerufen am
  8. Welches Potenzial hat Hanf als Nutzpflanze? (Bundesinformationszentrum Landwirtschaft) (öffnet in neuem Tab)landwirtschaft.de · abgerufen am
  9. Hanf als Nutzpflanze (Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus) (öffnet in neuem Tab)stmelf.bayern.de · abgerufen am
  10. Nutzhanf (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) (öffnet in neuem Tab)ble.de · abgerufen am
  11. Hanfgewächse (Wikipedia) (öffnet in neuem Tab)de.wikipedia.org · abgerufen am
  12. Gesetz „Cannabis als Medizin“ in Kraft getreten (Bundesministerium für Gesundheit, März 2017) (öffnet in neuem Tab)bundesgesundheitsministerium.de · abgerufen am
  13. Ein Jahr Cannabisgesetz (Bundeszentrale für politische Bildung) (öffnet in neuem Tab)bpb.de · abgerufen am
  14. FAQ zum Cannabisgesetz (Bundesministerium für Gesundheit) (öffnet in neuem Tab)bundesgesundheitsministerium.de · abgerufen am
  15. Verbotene Einfuhr von Cannabissamen (Zoll, Pressemitteilung Hauptzollamt München, 30.08.2024) (öffnet in neuem Tab)zoll.de · abgerufen am
  16. Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (Landespräventionsrat Sachsen) (öffnet in neuem Tab)lpr.sachsen.de · abgerufen am
  17. APOTHEKE ADHOC (dpa): Cannabis, Corona, Steuern – das steht im Koalitionsvertrag (09.04.2025), zitiert den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD (öffnet in neuem Tab)apotheke-adhoc.de · abgerufen am
  18. Hanf Museum Berlin (Berlin.de) (öffnet in neuem Tab)berlin.de · abgerufen am

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