Unterwegs mit Stil: fünf Regeln
Zu Hause ist vieles geregelt, zwei Stunden später gilt etwas anderes. Fünf Regeln für Reisende, die gelassen ankommen wollen, und eine, die über allen steht.
Wer viel reist, kennt das Gefühl: Zu Hause ist alles geregelt, und zwei Stunden später, auf der anderen Seite einer Grenze, gilt etwas anderes. Bei Cannabis zeigt sich das deutlich. Deutschland hat mit dem Konsumcannabisgesetz, in Kraft seit dem 1. April 2024, Erwachsenen den Besitz begrenzter Mengen erlaubt. Dieses Gesetz endet an der Staatsgrenze. Schon im nächsten Land kann Cannabis verboten, geduldet oder anders geregelt sein. Und für den Weg dazwischen gilt aus deutscher Sicht eine klare Linie.
Diese fünf Regeln helfen, gelassen zu reisen. Einen Überblick, wie die Länder Europas das Thema regeln, finden Sie in Europa im Überblick.
1. Zu Hause lassen, was zu Hause erlaubt ist
Diese Regel steht nicht ohne Grund am Anfang. Der Zoll stellt klar, dass die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis weiterhin verboten und strafbewehrt ist. Das gilt auch für kleine Mengen. Nach einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur vom April 2024 stellte der Zoll klar, dass auch die Einfuhr von bis zu 25 Gramm weiterhin verboten und strafbar ist.
Offene Grenzen im Schengen-Raum ändern daran nichts. Dass an einer Grenze selten kontrolliert wird, heißt nicht, dass sie rechtlich nicht existiert. Und das Wort „Durchfuhr“ verdient Aufmerksamkeit: Auch wer nur durch Deutschland hindurchfährt, etwa auf dem Weg von den Niederlanden nach Österreich, ist davon erfasst. Was zu Hause erlaubt ist, bleibt zu Hause. Das ist keine Frage des Mutes, sondern der Vernunft.
2. Das Recht des Ortes gilt, nicht das der Heimat
Wer in Wien, Zürich oder Mailand ankommt, unterliegt dort dem jeweiligen Recht. Ein deutscher Pass schützt nicht, und das deutsche Gesetz reist nicht mit. Das gilt auch dort, wo man anderes erwarten würde. In den Niederlanden etwa ist es nach Auskunft der Regierung verboten, Drogen zu besitzen, zu verkaufen oder herzustellen; für Softdrugs gilt eine Politik der Duldung.
Das betrifft nicht nur den Besitz. Auch im Straßenverkehr gilt in Deutschland seit dem 22. August 2024 ein eigener THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum, eingeführt mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, und andere Länder setzen andere Maßstäbe. Wer mit dem Auto reist, sollte das wissen, bevor er losfährt.
Bevor Sie reisen, lesen Sie den Länderteil im CULTIVÉ Atlas, beginnend mit Deutschland, und achten Sie auf das Stand-Datum. Gesetze ändern sich; ein Artikel von vor zwei Jahren kann heute falsch sein.
3. Die Hausordnung gilt
Auch in Ländern mit liberalem Recht kann die Hausordnung eines Hotels das Rauchen im Zimmer untersagen, und zwar jede Art des Rauchens. Das hat mit Brandschutz, Textilien und den nächsten Gästen zu tun, nicht mit Moral. Balkone und Innenhöfe gehören zum Haus. Wer unsicher ist, fragt an der Rezeption nach der Hausordnung.
4. Regeln für Gäste
Jedes Land hat eigene Regeln, und viele davon betreffen gerade Gäste. In Deutschland stehen Anbauvereinigungen nur Menschen offen, die hier ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wer als Besucher aus dem Ausland kommt, ist dort also nicht vorgesehen. In den Niederlanden sind Coffeeshops nach den landesweiten Kriterien seit 2013 nur für Einwohner gedacht; die Gemeinden entscheiden, ob und wie viele es gibt, und können eigene Regeln setzen.
Respektieren Sie solche Regeln, auch wenn es auf Social Media anders aussieht. Gastfreundschaft beruht darauf, dass Gäste die Hausordnung achten, im Hotel wie im Land.
5. Nicht alles gehört ins Netz
Bilder und Beiträge bleiben, auch wenn sich Gesetze ändern, und sie werden im Ausland, an der nächsten Grenze oder von Arbeitgebern anders gelesen als zu Hause. Die schönen Reisemomente sind ohnehin oft die, die man nicht posten muss: ein Abendessen, das länger dauert als geplant, ein Spaziergang durch eine fremde Stadt, ein langes Gespräch beim Frühstück. Sie bleiben im Gedächtnis, nicht im Netz.
Was zu Hause erlaubt ist, bleibt zu Hause. Mitnehmen sollten Sie Neugier.
Vor der Abreise: drei Fragen
Wer unterwegs gelassen bleiben will, klärt drei Fragen, bevor der Koffer gepackt ist.
Erstens: Was gilt am Zielort? Nicht, was man gehört hat, sondern was die aktuellen Quellen sagen, mit Datum. Zweitens: Was gilt auf dem Weg? Eine Zugfahrt von München nach Mailand führt je nach Route durch Österreich oder die Schweiz, eine Autofahrt von Aachen nach Amsterdam über eine Grenze, die man kaum bemerkt. Jede Grenze ist eine eigene Frage. Drittens: Was gilt in der Unterkunft? Die Hausordnung eines Hotels, einer Ferienwohnung oder einer Pension kann strenger sein als das Recht des Landes, und sie gilt trotzdem.
Diese drei Fragen kosten wenige Minuten. Sie ersparen Ärger, der Tage dauern kann.
Die Regel über allen Regeln
Wenn Sie nur eine Sache aus diesem Text mitnehmen, dann diese: Das deutsche Gesetz gilt nur in Deutschland, und schon wenige Kilometer hinter der Grenze kann die Lage eine ganz andere sein. Jede Reise beginnt deshalb mit einer Frage, nicht mit einer Annahme. Der Atlas hilft, sie zu beantworten, mit Quellen und Datum.
Neugier im Gepäck
Neugier auf Orte, die Hanf als Teil ihrer Kultur verstehen. In Berlin zeigt das Hanf Museum am Mühlendamm die Pflanze von ihren landwirtschaftlichen, handwerklichen, industriellen und rechtlichen Seiten. Und wer die längere Geschichte kennen will, liest vor der Abfahrt unsere kurze Geschichte des Hanfs. Darüber hinaus schreiben wir in der Rubrik Reisen Stadt für Stadt, mit Stil und ohne Klischee.
Stand: 30.09.2026. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Die Länderdetails im Atlas tragen jeweils eigene Quellen und Stand-Daten.
Quellen
- Verbotene Einfuhr von Cannabissamen (Zoll, Pressemitteilung Hauptzollamt München, 30.08.2024) (öffnet in neuem Tab)
- fvw (dpa): Im Hand- oder Reisegepäck, Cannabis-Mitnahme bei Inlandsflügen erlaubt (15.04.2024) (öffnet in neuem Tab)
- Verbote und Beschränkungen: Einfuhr von Cannabis bleibt weiterhin verboten (ZOBA, unter Berufung auf die Generalzolldirektion) (öffnet in neuem Tab)
- Ein Jahr Cannabisgesetz (Bundeszentrale für politische Bildung) (öffnet in neuem Tab)
- Bundesministerium für Verkehr: Gesetzlicher THC-Grenzwert im Straßenverkehr verkündet (Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes) (öffnet in neuem Tab)
- § 16 KCanG – Mitgliedschaft in Anbauvereinigungen (lxgesetze) (öffnet in neuem Tab)
- Toleration policy regarding soft drugs and coffee shops (Government of the Netherlands) (öffnet in neuem Tab)
- Hanf Museum Berlin (Berlin.de) (öffnet in neuem Tab)