Gesetze im Original lesen, am Beispiel KCanG

Ein Gesetz im Original lesen: Seit 2023 ist das Bundesgesetzblatt auf recht.bund.de verbindlich, das KCanG steht dort als Artikel 1 des Cannabisgesetzes.

Text: Redaktion · 8 Minuten · Stand

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Laut Bundesregierung erscheint das Bundesgesetzblatt, in dem Sie ein deutsches Bundesgesetz im Original lesen, seit dem 1. Januar 2023 nur noch elektronisch auf recht.bund.de und ist dort die einzige verbindliche amtliche Fassung. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) steht dort nicht als eigenes Heft, sondern als Artikel 1 des Cannabisgesetzes (CanG), verkündet am 27. März 2024 in BGBl. 2024 I Nr. 109. Für den aktuellen Wortlaut braucht man zusätzlich eine konsolidierte Fassung, also einen Text mit eingearbeiteten Änderungen, für das Verständnis die Drucksachen des Bundestags mit der Begründung.

Auf einen Blick

  • Seit dem 1. Januar 2023 werden Bundesgesetze nach Angaben der Bundesregierung rein elektronisch auf der Verkündungsplattform recht.bund.de verkündet.
  • Das Bundesgesetzblatt hat zwei Teile, Teil I und Teil II; das Cannabisgesetz steht in Teil I, Nummer 109 des Jahrgangs 2024.
  • Im Regierungsentwurf, Bundestags-Drucksache 20/8704 vom 9. Oktober 2023, hat das Cannabisgesetz 15 Artikel; der Gesetzesbeschluss, Bundesrats-Drucksache 92/24, zählt 18, weil die Artikel 13a, 14a und 14b hinzukamen. Artikel 1 ist jeweils das KCanG, Artikel 2 das Medizinal-Cannabisgesetz.
  • Gesetze im Internet bietet konsolidierte Texte, in die Änderungsgesetze eingearbeitet sind; die Änderungsgesetze selbst führt das Portal nicht.
  • Das Dokumentationssystem DIP des Bundestags zeigt Gesetzgebungsverfahren von der Einbringung bis zur Verkündung, dokumentiert ab der 8. Wahlperiode (14. Dezember 1976).

Wo steht ein Gesetz im Original?

Das Original ist das Bundesgesetzblatt. Laut einer Meldung des Bundestagsdienstes „heute im bundestag“ vom 30. November 2022 stimmte der Rechtsausschuss damals zwei Entwürfen zu: einer Änderung von Artikel 82 des Grundgesetzes, die nun ausdrücklich ein elektronisch geführtes Gesetzblatt erlaubt, und einem neuen Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz. Nach Angaben der Bundesregierung wird seit dem 1. Januar 2023 ausschließlich elektronisch verkündet; seitdem ist das elektronische Bundesgesetzblatt die einzige verbindliche amtliche Fassung und ersetzt die gedruckte.

Auf recht.bund.de stehen die Ausgaben als PDF, kostenfrei zum Lesen, Drucken und Teilen. Jede Verkündung hat eine eigene Seite mit Titel, Ausfertigungsdatum, Veröffentlichungsdatum und Fundstelle. Für das Cannabisgesetz lauten diese Angaben: ausgefertigt und veröffentlicht am 27. März 2024, BGBl. 2024 I Nr. 109, federführend das Bundesministerium für Gesundheit. Ausgaben vor 2023 liegen dort in einem eigenen Archiv.

Die Fundstelle, also Jahrgang, Teil und Nummer der Ausgabe, ist Ihr fester Anker. Sie sagt, wann und wo ein Text verkündet wurde; spätere Änderungen erscheinen als eigene Gesetze mit eigener Fundstelle, wie das Beispiel weiter unten zeigt.

Was ist ein Artikelgesetz, was ein Stammgesetz?

Ein Artikelgesetz, auch Mantelgesetz genannt, bündelt mehrere Gesetze oder Änderungen in einem Text; jedes Teilgesetz bildet einen eigenen Artikel, weitere Artikel regeln Folgeänderungen und das Inkrafttreten. So beschreibt es das ergänzend herangezogene Wikipedia-Stichwort. Das Gesetz, das geändert wird oder das im Mantel entsteht und danach für sich steht, heißt in den Hinweisen zu Gesetze im Internet Stammgesetz.

Das Cannabisgesetz ist ein solches Artikelgesetz. Im Regierungsentwurf, Drucksache 20/8704, ist Artikel 1 das Konsumcannabisgesetz und Artikel 2 das Medizinal-Cannabisgesetz. Die Artikel 3 bis 14 ändern bestehende Gesetze und Verordnungen, darunter das Betäubungsmittelgesetz, das Strafgesetzbuch, das Bundeszentralregistergesetz und die Fahrerlaubnis-Verordnung. Artikel 15 regelt das Inkrafttreten. Im Gesundheitsausschuss kamen die Artikel 13a, 14a und 14b hinzu; sie ändern Strafprozessordnung und Gerichtsverfassungsgesetz und nennen die eingeschränkten Grundrechte. Die Zählung der übrigen Artikel blieb gleich, so zeigt es der Gesetzesbeschluss.

Daraus folgt eine Lesefalle. Wer „Artikel 15“ sucht, findet ihn im CanG, nicht im KCanG. Und wer „§ 1 KCanG“ sucht, liest im Bundesgesetzblatt den § 1 innerhalb von Artikel 1 des CanG. Nach der Verkündung führen Sammlungen mit konsolidierten Texten, etwa Gesetze im Internet, die Stammgesetze als eigenständige Gesetze; der Mantel bleibt nur im Bundesgesetzblatt sichtbar.

Wie ist ein Paragraf gegliedert?

Ein Gesetz gliedert sich in nummerierte Einzelvorschriften, im deutschen Recht meist Paragrafen, im Grundgesetz und in internationalen Texten Artikel; diese bestehen aus Absätzen und weiteren Untergliederungen. So erklärt es Thomas Groh von der TU Dresden in seinem Lehrmaterial zur Zitierweise. Die Stufen lauten: Paragraf oder Artikel, Absatz, Satz, gegebenenfalls Halbsatz, dazu Nummern und Buchstaben bei Aufzählungen.

In der Praxis heißt das: Sätze werden innerhalb ihres Absatzes gezählt, Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG meint den ersten Satz des zweiten Absatzes. Buchstaben bezeichnen nach Groh die Glieder einer Aufzählung. Sein zweites Beispiel ist die Kurzform Art. 74 I Nr. 1 GG, also Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes. Eine Angabe nennt nach seinen Regeln mindestens Bezeichnung und Nummer der Vorschrift und die abgekürzte Rechtsquelle, und sie grenzt auf den Teil ein, um den es geht.

Größere Gesetze ordnen die Paragrafen zusätzlich in Kapitel und Abschnitte. Der Regierungsentwurf teilt das KCanG in acht Kapitel, von allgemeinen Vorschriften in §§ 1 bis 4 über Straf- und Bußgeldvorschriften in §§ 34 bis 42 bis zu einer Schlussvorschrift zur Evaluation in § 43.

Wann gilt ein Gesetz?

Ein Gesetz gilt ab dem Tag, den es selbst nennt, meist im letzten Artikel; Verkündung und Inkrafttreten sind zwei verschiedene Daten. Das Cannabisgesetz wurde nach der Übersicht der Kriminalpolitischen Zeitschrift am 27. März 2024 verkündet und trat überwiegend am 1. April 2024 in Kraft.

Artikel 15 kennt mehrere Stufen. Nach Justine Diebel im Verfassungsblog gelten die Bestimmungen über Anbauvereinigungen erst ab dem 1. Juli 2024 (Art. 15 Abs. 2 CanG), Vorschriften zur Tilgung im Bundeszentralregister erst ab Januar 2025 (Art. 15 Abs. 3 CanG). Wer nur den ersten Absatz liest, übersieht diese Daten.

Was das KCanG inhaltlich regelt, fasst unser Überblick Was in Deutschland heute gilt zusammen; die Länderseite Deutschland im Atlas ordnet es ein.

Wie erkennt man spätere Änderungen?

Änderungen erscheinen als eigene Gesetze im Bundesgesetzblatt und enthalten meist nur Änderungsbefehle, keinen vollständigen Text. Das schreiben Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz in ihren Hinweisen zu Gesetze im Internet. Das Portal arbeitet diese Befehle in die Stammtexte ein und zeigt nur die konsolidierten Gesetze, nicht die Änderungsgesetze.

Für das KCanG gibt es ein solches Änderungsgesetz: das Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes, ausgefertigt am 20. Juni 2024 und verkündet am 25. Juni 2024 in BGBl. 2024 I Nr. 207. Nach KriPoZ ging es auf einen Entwurf der Koalitionsfraktionen zurück, Drucksache 20/11366, und trat einen Tag nach der Verkündung in Kraft.

Zwei Hinweise aus dem Portal helfen beim Lesen. Der Vermerk „Stand“ nennt das Datum der Ausfertigung des Stammgesetzes oder des letzten eingearbeiteten Änderungsgesetzes. Änderungen, die erst später in Kraft treten, erscheinen dort erst mit ihrem Inkrafttreten. Die konsolidierte Fassung ist bequem, aber eine Arbeitshilfe; verbindlich bleibt das Bundesgesetzblatt.

Wo findet man die Begründung?

Die Begründung steht in den Drucksachen des Bundestags, die das Dokumentationssystem DIP unter dip.bundestag.de sammelt. Nach dem Bundestag wird jede Vorlage, über die das Parlament verhandelt, zur Drucksache, etwa Gesetzentwürfe, Beschlussempfehlungen und Ausschussberichte. Die Nummer setzt sich aus Wahlperiode und laufender Nummer zusammen; 20/8704 ist die Drucksache Nummer 8704 der 20. Wahlperiode.

Beim Cannabisgesetz lassen sich vier Stationen lesen. Drucksache 20/8704 vom 9. Oktober 2023 ist der Gesetzentwurf; die Bundesregierung übersendet ihn laut Anschreiben mit Begründung und Vorblatt, und das Vorblatt fasst unter A bis F Problem und Ziel, Lösung, Alternativen und Kosten zusammen. Dem Anschreiben liegt die Stellungnahme des Bundesrats aus seiner Sitzung vom 29. September 2023 bei; die Gegenäußerung der Bundesregierung folgte nach KriPoZ als Drucksache 20/8763. Drucksache 20/10426 vom 21. Februar 2024 ist die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses, mit einer zweispaltigen Gegenüberstellung von Entwurf und Ausschussfassung. Die Bundesrats-Drucksache 92/24 vom 1. März 2024 übermittelt den Gesetzesbeschluss, den der Bundestag in seiner 155. Sitzung am 23. Februar 2024 fasste.

Die zweispaltige Zusammenstellung ist für Lesende besonders ergiebig. Sie zeigt, welche Sätze sich im Verfahren geändert haben; unveränderte Stellen sind mit „unverändert“ markiert. Die Begründung des Entwurfs kennt spätere Änderungen nicht; für sie steht die Erklärung im Ausschussbericht.

Wie internationale Abkommen den Rahmen für solche Gesetze setzen, beschreibt Cannabis in den UN-Listen.

Häufige Fragen

Wo finde ich das Bundesgesetzblatt online?

Das Bundesgesetzblatt steht kostenfrei als PDF auf der Verkündungsplattform recht.bund.de. Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Ausgabe die verbindliche amtliche Fassung; ältere Ausgaben liegen dort in einem Archiv. Jede Verkündung hat eine eigene Seite mit Fundstelle und Daten.

Wie zitiert man eine Vorschrift richtig?

Eine Gesetzesangabe nennt Bezeichnung und Nummer der Vorschrift und die abgekürzte Rechtsquelle, bei Bedarf eingegrenzt auf Absatz, Satz und Nummer. Ein Beispiel ist Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG, der erste Satz des zweiten Absatzes von Artikel 2 des Grundgesetzes. Die Stufen erklärt etwa das Lehrmaterial von Thomas Groh an der TU Dresden.

Was ist ein Mantelgesetz?

Ein Mantel- oder Artikelgesetz bündelt mehrere Gesetze oder Änderungen; jedes bildet einen eigenen Artikel. Das Cannabisgesetz ist ein Beispiel: Artikel 1 ist das Konsumcannabisgesetz, Artikel 2 das Medizinal-Cannabisgesetz, weitere Artikel ändern andere Gesetze. Artikel 15 des Cannabisgesetzes regelt das Inkrafttreten.

Was wir nicht wissen

Den Regelungstext des Cannabisgesetzes im Bundesgesetzblatt konnten wir am 15. Oktober 2026 nicht lesen: Die Verkündungsseite war erreichbar, das PDF nicht. Artikelzählung und Kapitelgliederung haben wir am Regierungsentwurf 20/8704 und am Gesetzesbeschluss, Bundesrats-Drucksache 92/24, geprüft; den verkündeten Text im Bundesgesetzblatt haben wir nicht daneben gelegt. Die Drucksachen 20/10426 und 92/24 waren für unser Werkzeug nur teilweise lesbar, der Text brach vor Artikel 15 ab. Die Daten zum gestuften Inkrafttreten stammen aus dem Verfassungsblog und der KriPoZ-Übersicht.

Die Seite des KCanG auf Gesetze im Internet und das DIP selbst waren für unser Werkzeug gesperrt; wir haben sie nicht umgangen. Den aktuellen Stand-Vermerk des KCanG und spätere Änderungen nach Juni 2024 haben wir deshalb nicht eingesehen. Die Begründung des Entwurfs lag uns nur bis zum Vorblatt und den ersten Paragrafen vor.

Hinweis: Dieser Beitrag erklärt, wie man Gesetzestexte und Parlamentsmaterialien liest, und ruft weder zum Konsum noch zum Erwerb von Cannabis auf. Keine Rechtsberatung. Stand: 15.10.2026.

Quellen

  1. Verkündungsplattform Bund, recht.bund.de: Startseite Bundesgesetzblatt Teil I und Teil II (öffnet in neuem Tab)recht.bund.de · abgerufen am
  2. Verkündungsplattform Bund: Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG), BGBl. 2024 I Nr. 109 vom 27.03.2024 (Verkündungsseite) (öffnet in neuem Tab)recht.bund.de · abgerufen am
  3. Verkündungsplattform Bund: Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes, BGBl. 2024 I Nr. 207 vom 25.06.2024 (Verkündungsseite) (öffnet in neuem Tab)recht.bund.de · abgerufen am
  4. Die Bundesregierung: Gesetzverkündung elektronisch (öffnet in neuem Tab)bundesregierung.de · abgerufen am
  5. Deutscher Bundestag, heute im bundestag 698/2022: Rechtsausschuss zur elektronischen Verkündung (30.11.2022) (öffnet in neuem Tab)bundestag.de · abgerufen am
  6. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: Hinweise zu Gesetze im Internet (öffnet in neuem Tab)gesetze-im-internet.de · abgerufen am
  7. Thomas Groh, TU Dresden: Regeln für die richtige Angabe von Rechtsvorschriften (Lehrmaterial) (öffnet in neuem Tab)tu-dresden.de · abgerufen am
  8. Wikipedia: Mantelgesetz (ergänzend) (öffnet in neuem Tab)de.wikipedia.org · abgerufen am
  9. Deutscher Bundestag, Drucksache 20/8704: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (09.10.2023) (öffnet in neuem Tab)dserver.bundestag.de · abgerufen am
  10. Deutscher Bundestag, Drucksache 20/10426: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (21.02.2024) (öffnet in neuem Tab)dserver.bundestag.de · abgerufen am
  11. Bundesrat, Drucksache 92/24: Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages, Cannabisgesetz (01.03.2024) (öffnet in neuem Tab)dserver.bundestag.de · abgerufen am
  12. Deutscher Bundestag: Parlamentsdokumentation und DIP (öffnet in neuem Tab)bundestag.de · abgerufen am
  13. Deutscher Bundestag: FAQ Dokumente und Informationsmaterialien (öffnet in neuem Tab)bundestag.de · abgerufen am
  14. Justine Diebel: Die Ampel auf Grün (Verfassungsblog, 31.03.2024) (öffnet in neuem Tab)verfassungsblog.de · abgerufen am
  15. Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ): Gesetzgebungsübersicht Legalisierungsdebatte, Cannabisgesetz und Änderungsgesetz (öffnet in neuem Tab)kripoz.de · abgerufen am

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